Präventions- und Schutzkonzept des 1.Augsburger Angler-Club e. V.
gem. § 72a SGB VIII
Fassung vom 01.04.2018

Präambel

Der 1. Augsburger Angler-Club e. V. (1. AAC) setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aber aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch in ihrer Freizeit, bei uns im Verein, Unterstützung und Schutz erfahren.

Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum wir uns beim 1. AAC mit diesem Thema beschäftigen:
• Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist wichtig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen zu können
• Ein offener und klarer Umgang damit ist Voraussetzung dafür, das Betroffene sich bei Problemen anvertrauen
• Eine klare und nach außen sichtbare Haltung unseres Vereines macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt bei uns nicht geduldet wird. Dadurch können und sollen potentielle Täter/-innen offensiv abgeschreckt werden.
• Ein systematisches Präventionskonzept gibt den Jugendbetreuern/-betreuerinnen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein

Ziel unseres Präventions- und Schutzkonzeptes ist es, unseren Kindern und Jugendlichen im Rahmen sämtlicher vereinsinterner Veranstaltungen und bei jeglichen Freizeitaktivitäten an unseren Gewässern, die höchstmögliche Aufmerksamkeit zu gewähren. Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass sexuelle Gewalt, Belästigung, Missbrauch oder jegliche andere Form von körperlicher und seelischer Beeinträchtigung von vorne herein unterbunden wird.

Unsere Grundhaltung

Als Verein, der seine Wurzeln im Umwelt- und Naturschutz begründet, liegt unser Fokus auf der Hege und Pflege unserer heimischen Fischarten sowie der Erhaltung und dem Schutz ihrer natürlichen Lebensräume. In diesem Zusammenhang geht es auch um die nachhaltige Nutzung der Fischbestände. Bei der Ausübung unserer Vereinstätigkeit steht der Respekt vor den Tieren als Lebewesen und unserer Natur als essentielle Lebensgrundlage im Vordergrund. Dabei verfahren wir streng nach den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Diese Grundprinzipien bilden die Basis für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Verein. Dabei spielen soziale oder kulturelle Herkunft, Geschlecht oder Handicap keine Rolle. Gleichbehandlung Aller ist bei uns gelebte Selbstverständlichkeit. Ein respekt- und vertrauensvoller Umgang miteinander unabdingbare Voraussetzung. Wir orientieren uns bei der Jugendarbeit eng am Leitbild der Bayerischen Fischerjugend (fischer-jugend.de), am entsprechenden Verhaltenskodex (fischer-jugend.de/fischerjugend/praetect) und den „4 Säulen der Prävention“ (fischer-jugend.de/fischerjugend/praetect).

Verhaltenskodex

Besonders die Jugendarbeit im Verein lebt von einer vertrauensvollen Beziehung von den beteiligten Menschen untereinander. Dieses Vertrauen muss dauerhaft tragfähig sein. Es darf nicht zum Schaden oder Nachteil von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Aus diesem Grund wird im nachfolgenden Verhaltenscodex für alle an der Jugendarbeit im Verein beteiligten Personen transparent und verbindlich festgelegt, was wir im 1.AAC bedingungslos erwarten. Alle beteiligten Personen erklären zudem vor Aufnahme ihrer Mitwirkung in der Jugendgruppe, dass sie nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt wurden und ebenfalls ein solches Verfahren derzeit nicht anhängig ist.

Folgender Verhaltenscodex ist zwingend anzuerkennen:

1. Ich verpflichte mich alles zu unternehmen, damit im 1. AAC keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich wird.
2. Ich will die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
3. Ich wahre die individuellen Grenzempfindungen aller Kinder und Jugendlichen, Mädchen wie Jungen, und nehme diese ernst.
4. Ich gehe aktiv gegen sexistisches, rassistisches und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten vor und beziehe klar Stellung.
5. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte darauf, dass sich auch andere, besonders bei Veranstaltungen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen, auch so verhalten.
6. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham aller Mitglieder des Vereines, besonders der Kinder und Jugendlichen..
7. Ich versuche in meiner Tätigkeit als Betreuer/als Betreuerin, die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.
8. Als Betreuer/als Betreuerin nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
9. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich wende mich, wenn ich oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe benötigen, an die beauftragten Vertrauenspersonen auf Landesebene.

Qualifikation / Fortbildung

Bei der Auswahl unserer Jugendleiter stellen wir höchste Ansprüche an Moral, Ethik und sozialer Kompetenz. In der Regel ist eine valide Bewertung dieser Ansprüche erst nach mehrjähriger Mitarbeit im Verein möglich. Somit stellen wir sicher, dass ein belastbarer Eindruck über die in Frage kommenden Personen gewonnen werden konnte. Darüber hinaus ist die Vorlage eines erweiternden Führungszeugnisses zwingend erforderlich. Hieraus dürfen sich keine Tatbestände ergeben, die insbesondere die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen.
Die Jugendleiter sind durch Wahl in der Mitgliederversammlung satzungsgemäß Teil der Vorstandschaft des 1.AAC und vertreten in dieser Funktion auf Augenhöhe die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Verein. Sie sind zudem wesentlich für deren Schutz verantwortlich. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die Jugendleiter die Mithilfe geeigneter Personen aus dem Verein in Anspruch nehmen. Für diese gilt gleichsam die Anerkennung des Verhaltenscodex Durch ein langjährig belastbares Netzwerk zu Fachverbänden, Ämtern, der Fischereifachberatung und zahlreichen, weiteren Angelvereinen ist ein regelmäßiger Informationsaustausch sichergestellt. Jugendschutz und Präventionsarbeit stehen bei der Themenwahl hier an vorderster Stelle. Entsprechende Fachveranstaltungen werden bei Bedarf zudem besucht. Ergänzend stehen umfangreiche Informationsmaterialien zum Thema Jugendschutz und Prävention auf der Homepage der Bayerischen Fischerjugend (fischer-jugend.de) zur Verfügung.

Partizipation

Im 1. AAC ist es uns ein großes Anliegen, unsere Kinder und Jugendlichen in Entscheidungen mit einzubeziehen und dies auch zu fördern. Nur wenn Kinder und Jugendliche an Entscheidungsfindungsprozessen teilhaben und mit einbezogen werden, ist eine sinnvolle und pädagogische Jugendarbeit möglich. Je nach Entwicklungsstand unserer Jugendlichen fordern und fördern wir zudem die Selbständigkeit, übertragen Verantwortung und unterstützen aktiv die Entwicklung der Gruppe.
Grundsätzlich ist es im 1.AAC allen Mitgliedern möglich, ihre Ideen in die Arbeit der Jugendgruppe einzubringen. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch persönliches Mitwirken erfolgen und wird begrüßt. Zudem sind alle Veranstaltungen der Jugendgruppe „offene“ Veranstaltungen und somit auch interessierten Eltern zugänglich.

Prävention

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen wird im 1.AAC sehr ernst genommen. Deshalb achten wir bereits im Rahmen der Prävention auf den größtmöglichen Ausschluss von Risiken für unsere Kinder und Jugendlichen (s. auch Verhaltenscodex) Wir achten bei allen Veranstaltungen des Vereines darauf, dass regelmäßig mehrere Personen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen vor Ort sind und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Betreuung erfolgt zudem stets in Gruppen, die für sich wieder in Sichtweite zu einer anderen Gruppe agieren. Situationen, in denen 1. Betreuer mit 1. Kind alleine ist, werden maximal vermieden. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung (z. B. Jugendzeltlager) wird die Wahrung der Privatsphäre sichergestellt (Bspw. durch eigene Zelte, versperrbare Toiletten, etc.).Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird darüber hinaus obligatorisch größter Wert gelegt.

Informationen für Eltern

Allen Eltern steht es offen, an den Veranstaltungen der 1.AAC Jugend teilzunehmen und sich einzubringen. Hierfür wird im alljährlich erscheinenden Vereinsheft sowie auf der Homepage der 1. AAC Jugend (1aac-jugend.de) der Terminplan für unsere Veranstaltungen veröffentlicht. Zudem werden die Eltern darin über den Ort der Veranstaltung und die genaue Dauer informiert. Vor, während und nach den Veranstaltungen stehen die Jugendleiter und die weiteren Betreuer den Eltern gerne für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung. Für Anfragen außerhalb von Veranstaltungen kann jederzeit gerne per Telefon Kontakt aufgenommen werden. Die entsprechenden Nummern sind ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Beschwerdeverfahren

Eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kann grundsätzlich niemals ausgeschlossen werden. Im 1.AAC sind wir aber bestrebt, einen größtmöglichen Schutz aller Mitglieder, insbesondere unserer Kinder und Jugendlichen, zu gewährleisten. Dafür übernehmen wir Verantwortung und leben gegenseitige Hilfe und Achtung. Im Rahmen dieser Verantwortung kann es auch notwendig werden, mit dem Jugendamt oder der Polizei Kontakt aufzunehmen. Die Nachfolgende Meldekette soll eine Möglichkeit aufzeigen, wie sinnvoll und strukturiert mit Problemfällen umgegangen werden kann:

Jugendschutzkonzept Meldekette

Primär steht ein sofortiges Unterbinden bei Feststellung einer Kinder- und Jugendgefährdenden Tat durch die Betreuer im Vordergrund. Mit Wahrung der o.g. Meldekette ist zudem sichergestellt, das in kritischen Fällen professionelle Hilfe über Behörden vermittelt werden kann.

Ansprechpartner im 1. AAC

Jugendleiter
Christian Schmidt

Im Anger 9
86157 Augsburg
+49 152 26265968

Jugendleiter
Christian Bee

Fliederstraße 4
86459 Gessertshausen
+49 173 3844439