ImLandkreis Aichach-Friedberg findet sich unterhalb der Stadt Schrobenhausen die Ortschaft Hörzhausen. Südlich der Ortschaft verläuft die Paar dort von West nach Ost und wird von 8 Altwassern gesäumt. Wer absolute Ruhe und eine unberührte Natur sucht, der wird hier fündig. Die Paar belohnt in diesem Bereich mit landschaftlich abwechslungsreicher Kulisse und einem vielfältigen Fischangebot.
Lage, Streckenlänge und Parkmöglichkeiten
Südlich von Schrobenhausen findet sich der Ort Hörzhausen. Der zugehörige Teil der Paar wird über eine Strecke von 4 km von uns bewirtschaftet. Die Anfahrt ist über die B300 gut möglich. Vor Ort sind die Parkmöglichkeiten allerdings begrenzt. Insbesondere dürfen die Wiesen dort nicht befahren werden. Insofern bietet es sich hier an, gut zu Fuß zu sein. Dafür wird Mann / Frau aber auf besondere Weise durch die landschaftlich reizvolle Umgebung und meist eine erfolgreiche Pirsch belohnt.
Fischbestand und Besonderheiten
Die Paar bietet eine Vielzahl an Fischarten. Neben Regen- und Bachforellen, stellen sich Hechte, Karpfen, Aale und div. Weißfischarten ein. Besonders reizvoll ist der abendliche Ansitz auf Aal und die vorherrschenden „Räuber“.
* Die Paar ist nur in Kombination mit der weiter im Norden gelegenen „Paar Gallenbach / Ecknach“ erhältlich und bildet mit dieser eine Sammelkarte.
Fischarten:
Aal, Bachforelle, Hecht, Karpfen, Regenbogenforelle, div. Weißfischarten
Fanglimit:
Täglich nicht mehr als 3 Fische
Ausnahmen:
Hecht und Zander: 2 Stück
Aal: keine Fangbegrenzung
Angelzeit:
01. Januar bis 14. Februar
15. Februar bis 15. März gesperrt
16. März bis 31. Dezember
Köder:
alle Köder
Nachtfischen:
erlaubt, Angelgerät muss jedoch unter Aufsicht stehen
Tageskarten:
Tageskarten für die Paar Hörzhausen sind für Vereinsmitglieder und Gäste verfügbar und nur solange der Vorrat reicht.
Bitte beachten Sie als Gastfischer die Hinweise auf der Übersichtsseite für Tageskarten.
Sonstiges:
– Die acht Altwasser dürfen befischt werden, die gesperrten Gewässerbereiche (Privat) sind zu beachten
– Das Befahren der Wiesen ist strengstens verboten (FFH (Fauna, Flora, Habitat), Landwirtschaftsschutzgebiet)
– Wege und Straßen mit Beschilderung „Land- und Forstwirtschaft frei“ dürfen nicht befahren werden (siehe StVO)
– max. zwei Handangeln
Gewässerwarte: Harald Leitenmaier und Christian Staricha